20. Mai 2022
Es ist längst an der Zeit, auch in Anbetracht aktueller Umstände, den Umgang mit Energie nachhaltiger und zeitgemäßer zu gestalten. Die Transformation des konventionellen Energiebezugs in Richtung Erneuerbarer Energien ist ein Muss. Der Verkehrssektor zählt mit zu den größten CO2-Verursachern der Bundesrepublik Deutschland. Es ist Aufgabe der Politik Rahmenbedingungen zu definieren, die der Gesellschaft auch in Zukunft Mobilität gewährt, ohne dabei weiterhin einen immensen Klimaschaden zu verursachen. Mit RED II, der Aktualisierung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie, werden ehrgeizige und verbindliche Ziele für die gesamte EU gesetzt, den Einsatz Erneuerbarer Energien zu fördern. Es gilt nicht grundsätzlich auf die Bremse zu treten, vielmehr muss der Druck, Mobilität „grüner“ zu gestalten als Beschleuniger für Innovation, neue Spielräume und Fortschritt gesehen werden. Deutschland geht mit der THG-Quote auch für die private E-Mobilität einen Sonderweg und setzt so einen zusätzlichen Anreiz für „Jede*n“. Doch was hat es damit konkret auf sich? Wie hilft die THG-Quote dabei das Klima zu schützen? Und was genau hat „Jede*r“ davon?
Erlauben wir uns einen kurzen Blick auf den Werdegang der Treibhausgasminderungsquote.
Seit 2007 werden Mineralölunternehmen mit in die Verantwortung gezogen. Sie müssen den in Verkehr gebrachten fossilen Kraftstoff ausgleichen. Bis 2015 geschah dies durch die sog. „Biokraftstoffquote“. Sie schrieb eine Mindestverwendung von Biokraftstoffen je in Verkehr gebrachter Menge konventioneller Kraftstoffe vor. 2015 löst die Treibhausgasminderungs-Quote, kurz die THG-Quote, die Biokraftstoffquote ab. Die THG-Quote richtet den Fokus stärker auf die tatsächliche Minderung der Treibhausgasemissionen und verpflichtet Inverkehrbringende konventioneller Kraftstoffe, ihre Treibhausgas-Emissionen jährlich um einen vorgegebenen Prozentsatz zu verringern. Mit 2018 können auch fortschrittliche Kraftstoffe, wie strombasierte Kraftstoffe und biogene Flüssiggase als Ausgleich herangezogen werden. Stromanbieter können sich die energetische Menge elektrischen Stroms, der zur Verwendung in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb aus dem Netz entnommen wurde, zertifizieren lassen und in Form von THG-Quoten an Mineralölkonzerne veräußern. Seit 2022 ist der Anspruch der THG-Quote „Jede*n“ zu erreichen, auch Privatpersonen. Obendrein gilt nach dato die dreifache THG-Anrechnung der entnommenen Menge Strom für die E-Mobilität, was ebenfalls einen Hebel für den verstärkten Ausbau der Ladeinfrastruktur darstellt. Mit der THG-Quote setzt der Bund die Vorgaben der RED II in nationales Recht um und peilt darüber hinaus mit einer Treibhausgasminderungsquote von 25 Prozent ambitioniertere Ziele als die von der EU vorgesehenen 14 Prozent bis 2030 an.
Wie können Unternehmen die THG-Quote erfüllen?
Quotenverpflichtete Unternehmen können zum einen durch direkten Verkauf emissionsarmer Kraftstoffe (Biodiesel, Bioethanol) CO2-Emissionen ausgleichen. Ab 2023 wird jedoch der der Einsatz von Palmöl untersagt, zudem wird die maximale Menge anderweitig hergestellter Biokraftstoffe limitiert, um unter anderem Anbauflächen von Lebensmitteln zu schützen. Das alleinige Beimischen reicht nicht mehr oder kaum noch aus, um die THG-Quote zu erfüllen. Zum anderen besteht die Möglichkeit der Gewinnung von THG-Quoten durch „Dritte“, in Abgrenzung zur bis Ende 2021 gültigen alleinigen Quotenberechtigung von Stromversorgern in der E-Mobilität. „Dritte“, die emissionsarme bzw. -freie Kraftstoffe anbieten oder batterieelektrische Fahrzeuge besitzen, können damit einen Anspruch auf die darüber erzeugten THG-Quoten geltend machen, unabhängig von einer eigenen Quotenverpflichtung.
Wie funktioniert der Quotenhandel bei der E-Mobilität?
Vereinfacht geschildert kaufen Quotenverpflichtete THG-Quoten von Quotenbesitzenden auf. Ladepunktbetreiber sowie E-Auto-Nutzende, wie Flottenbetreiber und private E-Mobilist*innen sind Quotenberechtigte. Sie können sich die jeweilige Treibhausgas-Einsparung über das Umweltbundesamt bei dreifacher Anrechnung der Strommenge zertifizieren lassen. Zertifizierte Quoten sind handelbar, dazu bedarf es eines Quotenhandelsvertrags zwischen Quotenverpflichteten und Quotenbesitzenden/ -verkaufenden, der fristgerecht beim Hauptzollamt vorzulegen ist. Letztlich ist eine Mindestmenge an THG-Quoten nötig, um am Handel teilzunehmen und entsprechende Erlöse zu generieren. Sowohl bestehende Unternehmen in verwandten Branchen als auch neu entstandene Quotenbroker bieten Angebote zur Abwicklung des Quotenhandels.
Mechanismen, Preisbildung und Erlöse aus der THG-Quote. Wie hängen sie zusammen?
Der Quotenhandel unterliegt unterschiedlichen Mechanismen, welche Spannung in der Preisbildung bewirken und zur Effizienz des Instruments beitragen sollen:
Die Treibhausgasminderung wird anhand von vier Faktoren berechnet:
Die errechnete Minderung wird aufgrund der Anrechnung mit dem Faktor 3 multipliziert, woraufhin zwischen (halb-) öffentlichen und privaten Lademöglichkeiten unterschieden wird. Im (halb-) öffentlichen Bereich wird die errechnete THG-Minderung mit der gezählten kWh multipliziert, während im privaten Bereich ein vorgeschriebener Pauschalwert gilt. Der Pauschalwert lässt sich aktuell in drei Fahrzeugklassen differenzieren M1 (PKW), N1 (leichte Nutzfahrzeuge) und M3 (Busse), während Elektro-Motorräder und Twizys, also alle Kleinklassen mit Zulassungsbescheinigung Teil I, wie PKWs gehandelt werden. Eine Erweiterung der einbezogenen Fahrzeugklassen ist zu erwarten. Das Produkt aus Einsparung und Quotenpreis je Tonne ergibt den theoretischen Erlös. Der tatsächliche Erlös unterliegt weiteren Faktoren, unter anderem der Marge des Quotenbrokers.
Was hat „Jede*r“ und was die Umwelt davon?
Seit dem 01.01.2022 hat also „Jede*r“ BEV-Besitzende in Deutschland Anspruch auf die Quote und kann daraus einen jährlichen monetären Erlös von ca. 200€ – 450€ je BEV und deutlich mehr je E-Transporter oder E-Bus erzielen. Hinzu kommt die simple Generierung der Erlöse für Kunden. Quotenbroker bieten die Abwicklung des Quotenhandels mit geringem prozessualem Aufwand an. Die Kaufentscheidung zwischen E-Fahrzeug und Verbrenner erhält eine weitere Beeinflussung pro BEV.
Fossile Kraftstoffe in den Verkehr zu bringen, wird für Mineralölunternehmen zugleich immer unattraktiver. Parallel steigen die Benzinpreise, da die Kosten des Quoten-Kaufs auf jene aufgeschlagen werden. Das mag bei Endverbrauchenden vorerst unangenehm aufstoßen, kommt der Umwelt jedoch letztendlich zugute. Zudem werden Angebote offeriert, die den Erlös aus der THG-Quote direkt in Klimaschutzprojekte investieren, verschiedene Unternehmen verwenden generierte Erlöse, um ihren CO2-Fußabdruck zu reduzieren und der Fortschritt in Richtung „grün“ wird angestoßen.
Wichtig ist, dass etwas passiert! Das THG-Quoteninstrument für die E-Mobilität ist jetzt verfügbar und erfordert sinnstiftende Anwendung. Wir von Receeda begleiten den Weg in Richtung Nachhaltigkeit und Elektromobilität mit voller Überzeugung.